Pilzberatung
Angaben für Erbvorbezug/Schenkung
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Mit diesem Formular können Sie uns Angaben für die Errichtung eines Erbvorbezugs- oder Schenkungsvertrages übermitteln. Wir werden Ihre Angaben prüfen und uns sodann mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Gelangt das Geschäft nicht zur Beurkundung, werden die Gebühren bei denjenigen Personen erhoben, die die Notariatsperson um die Einleitung des Beurkundungsverfahrens ersuchten (Art. 4 Abs. 2 VoNotGeb).

 

Gelangt ein fertig vorbereitetes Geschäft nicht zur Unterzeichnung, so ist die für das Verfassen des Geschäftes vorgesehene Gebühr beim Auftraggeber in Rechnung zu stellen (Art. 11 Abs. 3 GBGVO).

 

 

Veräusserer 1

Veräusserer 2


Erwerber 1

Erwerber 2

Erwerber 3


Bei mehreren Erwerbern:

Erwerb erfolgt zu Miteigentum (zu gleichen Teilen)

Erwerb erfolgt zu Gesamteigentum zufolge einfacher Gesellschaft

Falls einfache Gesellschaft: antizipierte Erbengemeinschaft?


Grundstücke


Übernahmebestimmungen

Regelung des Grundstückwertes:

Verwandtschaftsverhältnis:

Bestehen Grundpfandrechte?

Werden die allenfalls bestehenden Grundpfandrechte übernommen?

Behält sich der Veräusserer ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht vor?

Behält sich der Veräusserer weitere Bedingungen und/oder Auflagen vor?
(z.B. Rückfallsrecht, Gewinnanspruchsrecht, Vorkaufsrecht etc.)


Weitere Bestimmungen



Handelt es sich um die Familienwohnung des Veräusserers (Art. 169 ZGB)?

Erteilt der Ehepartner des Veräusserers seine Zustimmung zur Eigentumsübertragung (Art. 208 ZGB)?

Besteht bereits ein Erbvertrag

Haben sich die Parteien bereits von einer Fachperson bezüglich der erb-, sachen- und steuerrechtlichen Fragen beraten lassen?
Wenn nein: Bitte beachten Sie, dass diese Fragen vor Vertragsunterzeichnung/Eigentumsübertragung geklärt werden müssen!


Kontaktperson/Auftraggeber


Ergänzende Bemerkungen