Pilzberatung
Aufgaben
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Die Mitarbeiter der Amtsvormundschaft sind im Auftrag der Vormundschaftsbehörde für die Durchführung von vormundschaftlichen Massnahmen zuständig. Sie unterstützen Personen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen und beraten sie in ihrer Lebensgestaltung unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes.

Aufgaben

Begleitung von Einzelpersonen im Rahmen von vormundschaftlichen Massnahmen

  • Persönliche Betreuung
  • Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn- Arbeits- und andern Lebensverhältnissen
  • Regelung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten Unterstützung in Fragen des Versicherungs- und Steuerwesens
  • Wahrnehmung von Rechtsinteressen

Begleitung von Kindern- und Jugendlichen im Rahmen von vormundschaftlichen Massnahmen

  • Wahrnehmung von Kindesinteressen
  • Massnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen
  • Familienstützende Hilfen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen
  • Erziehungsberatungen Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kindes- und Familienrecht
  • Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen

Ferner beraten wir unverheiratete Eltern bei der Feststellung der Vaterschaft und bei Fragen der Unterhaltspflicht und der elterlichen Sorge ihrer Kinder.

Allgemeine Anfragen, Anzeigen und Mitteilungen in vormundschaftsrechtlichen Belangen erhalten Sie bei der Vormundschaftsbehörde Surselva