Forderungsgrund: ► Unterhaltsberechtigte/r mit Namen/Vornamen, Geburtsdatum, monatlicher Unterhaltsbeitrag für diese Person, Zeitraum der ausstehenden Monatszahlungen ► welche Alimente wurden nicht und welche bevorschusst ► Rechtsgrund (Trennungs-/Scheidungsurteil usw.)
Forderungsgrund
Der/Die Betriebene muss aus dem auf dem Zahlungsbefehl aufgeführten Grund der Forderung einfach und klar erkennen können, worum es sich handelt.
+ Rechnung vom ... + Darlehen vom ..., fällig seit ... + Mietzins vom ... bis ... für die Wohnung ... + schriftliche Schuldanerkennung vom ...
- "Schadenersatz", ohne genauere Bezeichnung - Rechnung - Verlustschein vom ..., ohne Bezeichnung Forderungsurkunde - Alimente
Ungenügende Gründe muss der Gläubiger nachbessern (kostenpflichtig)
Gläubiger im Ausland
Der betreibende Gläubiger im Ausland muss gemäss Artikel 67 Absatz 1 Ziffer 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes SchKG in der Schweiz ein Domizil wählen. Das heisst, ein solcher Gläubiger hat einen bevollmächtigten Vertreter in der Schweiz für die Entgegennahme von Betreibungsurkunden und anderen Mitteilungen zu bestimmen. Betreibungskosten sind zum Voraus vorzuschiessen.