Pilzberatung
Bestellung Grundbuchauszug
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Mit nachstehendem Formular können Sie einen Grundbuchauszug bestellen.

Anspruch auf Erstellung eines vollständigen Auszuges hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis. Teilauszüge erhalten Sie auch ohne Interessensnachweis (ZGB Art. 970).

Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig (Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter, BR 217.200).

Amtliche Schätzungen sind direkt bei der zuständigen Schätzungskommission zu beziehen (Tel. 0041 (0)81 920 02 60). Das Grundbuchamt händigt keine Schätzungseröffnungen aus.

Für Auszüge aus den Grundbuchplänen ist nicht das Grundbuchamt zuständig. Einsicht in diese Pläne können Sie über die Internetseiten www.geo-surselva.ch oder www.geogr.ch nehmen. Rechtsverbindliche Plankopien sind ausschliesslich beim zuständigen Nachführungsgeometer zu bestellen.

 

Auftraggeber = Rechnungsempfänger
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Grundeigentümer (falls nicht identisch mit Auftraggeber)

Gewünschte Dokumente

Betreffendes Grundstück
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