- Elementarschaden: Schätzung bzw. Bearbeitung der dem Kreisamt gemeldeten Schäden und Weiterleitung an die Elementarschadenskasse GR.
Die Elementarschadenkasse Graubünden leistet Beiträge für nicht versicherbare Elementarschäden an Grundstücken, Kulturen und deren Erschliessungen, die durch besondere Naturereignisse entstanden sind.
Der Anspruch auf Entschädigung steht dem Eigentümer (Personen des Privatrechts) der geschädigten Sache zu.
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Bitte melden Sie den Schaden sofort und zwar vor dessen Behebung beim Kreisamt Ilanz schriftlich oder telefonisch an. Die Meldung sollte den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Bewirtschafters und des Eigentümers des betreffenden Grundstücks sowie detaillierte Ortsangaben beinhalten.
Falls der Schaden bereits vor über einem Jahr entstanden ist, sind sämtliche Ansprüche verwirkt.
Der zuständige Elementarschadenschätzer des Kreisamtes wird die Schadenstelle besichtigen und anschliessend ein Schätzungsprotokoll erstellen.
Sobald der Schaden bei der Elementarschadenkasse angemeldet ist, erhalten Sie von dort weitere Informationen.
Hier erhalten Sie Informationen der Gebäudeversicherungsanstalt.

